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AUFNAHME Die Aufnahme erfolgt in erster Linie durch eine Zuweisung des zuständigen Jugendamtes in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Teams. Um pädagogisch sinnvolle Maßnahmen setzen zu können und zur Abklärung erfolgt vor der Aufnahme ein Erstgespräch mit dem Kind bzw. Jugendlichen, den Eltern, dem/der zuständigen SozialarbeiterIn und der Leitung und zukünftigen BezugsbetreuerIn.Das Aufnahmealter in den Sozialpädagogischen Wohngemeinschaften liegt zwischen 6 und 13 Jahren, für das Betreuten Wohnen können Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr aufgenommen werden.
KOSTEN Die Festsetzung der Tagsätze für die Sozialpädagogischen Wohngemeinschaften (SWGs) der GÖK - Kinder- und Jugend Betreuungsges.m.b.H. erfolgt durch das Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 3/02 - Soziale Kinder- und Jugendarbeit
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